Informationen zum Kinder- und Jugendnotdienst

Informationen des Jugendamts zum Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Chemnitz

Die Stadt Chemnitz plant die Neuausrichtung des Kinder- und Jugendnotdienstes. Dafür
sollen zwei neue Standorte in Bernsdorf (Ecke Reichenhainer Straße/Augsburger Straße) und Kappel (Chopinstraße 2) geschaffen werden. Im Folgenden wird darüber informiert, was ein Kinder- und Jugendnotdienst ist und was die geplanten Einrichtungen ausmacht.

Was bedeutet Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen?
Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist eine erforderliche Schutzmaßnahme, wenn sich ein Minderjähriger, eine Minderjährige in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befindet
und aus diesem Grund vorübergehend außerhalb seiner elterlichen Wohnung aufgenommen
werden muss. Eine solche Inobhutnahmeeinrichtung wird auch Kinder- und Jugendnotdienst
genannt, kurz KJND. Die Inobhutnahme ist eine zeitlich befristete, sozialpädagogische
Interventionsmaßnahme in einer aktuellen Krisensituation rund um die Uhr, also an 365
Tagen und 24 Stunden.

Was ist die Rechtsgrundlage?
Der Gesetzgeber hat diese Norm im § 42 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.
Der Schutz von Kindern, die Sicherstellung des Kindeswohls, die Inobhutnahme der Kinder
bei Kindeswohlgefährdungen, die Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen und -einrichtungen
sind Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz.

Was ist das Ziel?
Vorrangiges Ziel ist, die Kindeswohlgefährdung abzuwehren und dem Kind oder Jugendlichen Schutz vor (drohender) lebens- oder entwicklungsgefährdender Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder bei Nichtversorgung (z. B. Krankenhausaufenthalt, Unerreichbarkeit oder Tod der Bezugspersonen), zu schützen.

Dies setzt voraus:

  • die Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen in einer geschützten Umgebung
  • die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Erst- und Alltagsversorgung
  • eine diagnostische Abklärung, ggf. medizinische und therapeutische Hilfen
  • eine altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung

Aber auch die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und ihnen ein an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien orientiertes System von beratenden und
unterstützenden Leistungen anzubieten. Gemeinsam zwischen Jugendamt und beteiligtem Träger werden Perspektiven für die Kinder und Jugendlichen erarbeitet.
Abschließendes Ziel der vorläufigen, sozialpädagogischen Schutzmaßnahme ist eine dauerhafte, dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung, wie:

  • die Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in die Herkunftsfamilie, sofern die Eltern selbst in der Lage und bereit sind die Gefährdung abzuwenden, ggf. mit einer sozialpädagogischen Unterstützung der Familie im häuslichen Umfeld;
  • die Unterbringung des Kindes bei einer Vertrauensperson oder bei Verwandten
  • die Gewährung stationärer Hilfen zur Erziehung, z. B. in einer Jugendwohngruppe
  • Hilfen nach anderen Leistungsgesetzen

Welche Gründe gab es für eine Neuausrichtung der Inobhutnahmeeinrichtungen in Chemnitz?
Der Kinder- und Jugendnotdienst, derzeit in der Flemmingstraße, muss aufgrund seines Alters
und des baulichen Zustandes in absehbarer Zeit geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wurde bereits über einen längeren Zeitraum die Schließung der Einrichtung geplant und gleichzeitig das Konzept zweier kleinerer Häuser ausführlich geplant. Mit dem geplanten Konzept wird wie folgt auf die Bedürfnisse Kinder und Jugendlichen eingegangen:

  • Verbesserung der räumlichen Bedingungen (z. B. Zimmer für ein bis maximal zwei Kinder, ausreichend Betreuungs- Aufenthalts- und Beschäftigungsräume)
  • kleine Kapazitäten, um mit den in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen pädagogisch arbeiten zu können (Kapazität je Einrichtung: 8 Plätze + 2 Notplätze)
  • Etablierung einer regelmäßigen psychologischen Begleitung der Kinder und Jugendlichen
  • Benennung eines direkten Ansprechpartners für auftretende Fragestellungen oder Klärungsbedarfe für die betreuten Kinder und Jugendlichen und der Nachbarschaft
  • Regelmäßige Kommunikation mit dem direkten Umfeld

Das Vorhaben wurde den Stadträten im Jugendhilfeausschuss vorgestellt, von diesen für gut befunden und im Juli 2020 sowie nochmals im März 2021 einstimmig bestätigt.

Welche Rahmenbedingungen sind für die Standortwahl einer neuen Inobhutnahmeeinrichtung zu berücksichtigen?
In der Verwaltungsvorschrift des Landes Sachsen für stationäre Einrichtungen sind Kriterien
bzw. Rahmenbedingungen festgeschrieben. Diese werden vor Inbetriebnahme der neuen
Einrichtung auch durch die Landesbehörde geprüft. U.a. sind das:

  • eine geringe Wohnbebauung in direkter Nachbarschaft (aktuell circa 15m Abstand)
    der geplanten Einrichtung
  • eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
  • eine günstige Infrastruktur im Umfeld bzw. Möglichkeiten der Nutzung von Kita und Schule
  • mindestens ein 2000m²großes Grundstück, auch um Abstand zu Nachbar:innen zu vergrößern
  • Barrierefreiheit
  • Standorte der beiden Einrichtungen nicht nahe bei einander liegend
  • Lage und Topographie des Grundstückes

Bei weiteren Fragen können sich Interessierte im Internet unter www.chemnitz.de/kjnd informieren oder telefonisch über die Behördenrufnummer 115 an die Stadt Chemnitz wenden.
Die Mitarbeiter:innen im Servicecenter sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.